Zweitwohnungssteuer?
Na ja, da bleiben noch ein paar Fragen offen. Für die Steuererklärung sollte es aber vorerst reichen.
Da trägst Du bei Haupt- und Nebenwohnung Deine Kölner Anschrift ein. Außerdem solltest Du in der Erklärung „keine Zweitwohnung“ ankreuzen und als Begründung angeben:
„Bei der in Frage stehenden Wohnung handelt es sich um meine Erstwohnung, die trotz meines vorwiegenden Aufenthalts in Köln fälschlich als Nebenwohnung registriert war. Dies kann ich bei Bedarf durch eigene Erklärung. Erklärung meiner Eltern und Energieverbrauchsrechnungen belegen.“
Das ist dann eine „Negativerklärung“ und mehr solltest Du vorerst nicht ausfüllen (Unterschrift nicht vergessen).
Erklärung fristgerecht abgeben.
Zusatzfrage:
Von wann ist die Aufforderung der Stadt zur Abgabe der Steuererklärung>
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laika84,
14.12.2010
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Alfred,
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