ZWS Chemnitz

Becs @, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5020 Tagen)

Hallo,

ich habe heute einen netten Brief bekommen in dem es heiß, ich solle doch ca. 650€ Zweitwohnsteuer zahlen.
So wie mir dies gesagt wurde, bin ich eigendlich freigestellt von ebend dieser Steuer, weil ich bei meinen Eltern meinen Hauptwohnsitz habe und dort nur 1 Zimmer bewohne. Meine Zweitwohnung nutze ich nur ein paar Tage in der Woche zwecks Studium.
Problem ist, dass ich (glaube ich zumindest) informiert wurde, eine schriftliche Bestätigung meiner Eltern einzureichen, ob ich wirklich dort nur ein Zimmer bewohne. Auf jeden fall wurde mein WG-Partner informiert und bei ihm hat dies auch geklappt.
Doch da ich diese information mitten in der Prüfungperiode erhalten hatte ist mir dies total entfallen... Mein fehler muss ich zugeben.

Die Frage ist jetzt nur ob man diese Rechnung über 650€ rückwirkend abwenden kann, weil ich ja an sich nie wirklich Zweitwohnsteuerflichtig war, wenn man die entsprechenden Dokumente nachreicht. Denn dieser Betrag ist für mich als Student absolut nicht zahlbar... Dieses Geld habe ich nicht, selbst wenn ich zahlen wöllte.
Über Tipps über mein weiteres vorgehen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schonmal.

MfG Becs


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