ZWS Chemnitz

Alfred @, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5020 Tagen) @ Becs

» Also kann ich laut deiner Aussage rauslesen das eine rückwirkende Befreiung an sich nicht möglich ist...
So darfst Du das nicht lesen. Mit der Stadt "gütlich einigen" bedeutet: Mit einem Zusätändigen reden, und die Stadt hebt den Steuerbescheid fristgerecht vor Ablauf der Widerspruchsfrist aus "Einsicht" auf. Tut sie das nicht, hilft nur noch der Widerspruch.
Und da kann es durchaus Möglichkeiten geben, denn der Steuertatbestand scheint bei Dir nicht erfüllt zu sein.
Das sollte aber ein Anwalt "vor Ort" prüfen.
Eine Befreiung ist unnötig und wäre auch nicht möglich.


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