ZWS Chemnitz

Alfred @, Mittwoch, 19.01.2011 (vor 5550 Tagen) @ Becs

» Ok hier nun die restlichen Daten:
...
» Hoffe das hilft weiter.

Nicht viel, um ehrlich zu sein.

1. Wir reden hier über die Zweitwohnungsteuer und nicht über eine Einkommensteuererklärung.
2. Du kannst Dich nicht erinnern, eine Erklärung zur ZWSt abgegeben zu haben. Vielleicht ja, vielleicht auch nein. Vmtl. aber doch.
3. Ein Schreiben der Stadt vom 05.05.2009 hast Du nicht mehr und vmtl. auch sonst keine Unterlagen.
4. Das Erinnerungsschreiben vom 12.07.2010 hast Du nicht beachtet, weil Du gedacht hast, es sei irrelevant.
5. Den Anruf einer Frau (vmtl. vom Kassen- und Steueramt) hast Du nicht beachtet, bzw. Dein Mitbewohner hat Dir nicht Bescheid gesagt,
6. Wie sich der Betrag von 650 EURO zusammensetzt, interessiert nicht. Wichtig wäre, wie er zustande gekommen ist (aus der Miete errechnet oder geschätzt>)

Da kann man aus der Ferne nicht viel dazu sagen. Am besten liest Du zuerst die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Steuerbescheid, dann weißt Du, wie lange Du Zeit hast, Dich mit dem Kassen- und Steueramt Chemnitz gütlich zu einigen. Gelingt das nicht fristgerecht, musst Du wohl Widerspruch einlegen. Wird dem stattgegeben ist alles in Ordnung. Wird er zurückgewiesen, hilft nur noch eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht. So wie ich das einschätze, solltest Du Dir dazu einen Rechtsanwalt suchen. Der kann dann vielleicht noch was retten.


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