ZWS Chemnitz
Ein bisschen leichter wäre es, wenn man ein paar Daten hätte.
- Wann wurde die Steuererklärung abgegeben>
- Wann etwa könnte die Aufforderung zur Abgabe der „Bestätigung der Eltern“ gekommen sein>
- Hast Du in der Steuererklärung „Wohnung ist nicht Zweitwohnung“ angekreuzt UND keine weiteren Angaben zur Nebenwohnung gemacht>
- Wie kommt der Betrag von 650 € zustande>
- Von wann ist der Steuerbescheid>
Wie die Stadt Chemnitz sich bei „Nachreichung“ anstellt, weiß ich nicht. So wie die meisten Städte sich verhalten (Erfahrungswert), scheint mir ein Widerspruch unumgänglich.
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Becs,
19.01.2011
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