Kölle ZWS "als nur Nutzer" ???

Alfred @, Montag, 21.02.2011 (vor 4960 Tagen) @ Watol

»Erst zwei Jahre her – die werden ja richtig schnell in Köln.

Ich nehme an, die Stadt Köln hat Dich aufgefordert, eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ abzugeben, die musst Du abgeben. Dazu:
Allgemeine Angaben zu Zeile 1 bis 3 erforderlich
Bei Zeile 4 die melderechtlichen Daten eingeben (An-/bzw. Abmeldung)
Zeile 5 („für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungsteuersatzung“) sowie Zeile 8 („aus folgenden Gründen:“) ankreuzen und als Begründung eintragen:
„weil ich nicht Inhaber der Wohnung war. Ich hatte keine rechtlich abgesicherte Möglichkeit der Nutzung, diese konnte mir jederzeit entzogen werden. Einen Mietvertrag kann ich daher nicht vorlegen.“

Um alle Eventualitäten auszuschalten:
In der Vergangenheit hat sich als Problem häufig gezeigt, dass die Stadt behauptet, die Steuererklärung sei nie bei ihr eingegangen und manches Gericht dieser Behauptung ohne weiteres Glauben schenkt. Das Gegenteil zu beweisen ist schwer, wenn man keine besonderen Vorkehrungen getroffen hat.
Am sichersten lässt sich das dadurch bewerkstelligen, dass man die Steuererklärung persönlich (oder durch einen Bekannten) beim Bearbeiter (ersatzweise an der Pforte oder der Poststelle) abgibt und sich den Empfang auf einer Kopie quittieren lässt.
Ist eine persönliche Abgabe nicht möglich, ist beim Postversand durchgängig eine Art „4-Augen-Prinzip“ zu beachten.

Dann kann es wie folgt weitergehen:
1. Die Stadt glaubt Dir und die Sache ist erledigt (unwahrscheinlich).
2. Die Stadt glaubt Dir nicht und
a) fragt nach (möglich),
b) erlässt ohne weitere Nachfrage ein Steuerbescheid (wahrscheinlich, weil nicht lernfähig.
Bei 2. Kannst Du dann hier wieder nachfragen – große Chancen hat die Stadt nicht.

Noch Fragen>


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