ZWS für Auszubildende ohne Einkommen

Mike Hansen, Montag, 13.11.2006 (vor 6465 Tagen) @ Thomas Langer

Die ZWS ist eine Aufwandssteuer, d.h. es werden die Aufwendungen besteuert. Einkommensverhältnisse sind hierbei völlig egal.

Eventuell kann es sich lohnen einen Antrag auf Erlass aus persönlichen Gründen zu stellen. Die Städte entscheiden unterschiedlich.

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» Hallo,
» ich habe ein Problem und zwar möchte die Stadt Dresden von meiner Tochter
» die ZWS haben. Nun ist folgender Fall: Sie hat zwar eine Wohnung, aber
» kein Einkommen. Sie macht eine schulische Ausbildung für die wir auch noch
» Schulgeld etc. zahlen. Nun sind die Arbeitszeiten so total unterschiedlich,
» dass wir diese Wohnung brauchen. Müsste sie da nicht wie ein Student
» behandelt werden. Eigentlich sollte die ZWS ja eine "Reichensteuer" sein.
» Müsste nicht die Stadt Dresden froh sein, dass wir mehrere tausend Euro
» jährlich investieren, die ja komplett in der Stadt bleiben. Für uns als
» Eltern sind das magere 3 Jahre.
»
» Vielleicht gibt es einen Ausweg...


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