ZWS für Auszubildende ohne Einkommen

Christian @, Dienstag, 14.11.2006 (vor 6464 Tagen) @ f31

Hallo f13,
eigentlich dürfte in Deinem Fall - Wohnen bei den Eltern (Hauptwohnung) - nach der Dresdener Satzung keine Zweitwohnungsteuer erhoben werden, da die melderechtliche Hauptwohnung nicht innegehabt wird.
Ich befürchte allerdings, dass sich dies nur auf dem Rechtsweg durchsetzen lassen wird - den sollte man aber konsequent beschreiten.
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Gruß


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