ZWS für Auszubildende ohne Einkommen

Yvonne Winkler @, Dienstag, 14.11.2006 (vor 6464 Tagen) @ Mike Hansen

Ich erfahre aber den nicht erfolgten Erlass, nämlich dann, wenn ein Mandant zu mir kommt und dagegen vorgehen will. Wenn der Erlass gewährt wird, gibt es keinen Leidensdruck. Wer bitte sollte dagegen vorgehen wollen>
Erlass wird idR auf Antrag geprüft. Die Gemeinde wird nicht von sich aus tätig, wozu auch>
Y.W.


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