ZWS für Auszubildende ohne Einkommen

Christian @, Mittwoch, 15.11.2006 (vor 6464 Tagen) @ Thomas Langer

Hallo Thomas,

ob es einen Ausweg gibt, kann ich auf Grund fehlender Angaben nicht beurteilen.

Ist die Tochter Eigentümerin/Mieterin
- der Nebenwohnung oder hat sie ein Dauernutzungsrecht>
- der melderechtliche Hauptwohnung
oder hat sie an diesen Wohnungen ein Dauernutzungsrecht>

Bitte bedenken: Die Zweitwohnungsteuer ist weder eine “Reichen-“ noch eine „Luxussteuer“ und auch unabhängig vom Einkommen des Steuerpflichtigen. Auch der Grund für das Halten einer Zweitwohnung ist in den meisten Fällen ohne Relevanz - spielt eigentlich nur bei Verheirateten eine Rolle, wenn die Satzung an das Melderecht anknüpft.

Falls noch Interesse besteht, bitte o.a. Fragen beantworten. Wenn möglich als neuen Beitrag, denn der hier ist schon ziemlich lang.

Gruß


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