Mainz - wie Widerspruch einlegen
Fragebogen muss ausgefüllt und zurückgegeben werden. Widerspruch ist erst nach Erhalt des Abgabenbescheids möglich/nötig. Wenn Widerspruch nicht sinnvoll ist, sollte man es lieber lassen. Die Frage ist bei Dir also erst Mal "Ob" und nicht "Wie".
Entscheidend ist dafür die Frage 7 nach dem Nutzungsverhältnis. Bist Du Eigentümer/Hauptmieter oder Untermieter musst Du komplett ausfüllen. Kannst Du „Sonstiges ankreuzen“, ist es evtl. möglich mit 10 weiter zu machen. Wenn Du im „Normalfall“ – übersetze ich mit „zeitlich vorwiegend“ - bei Deinen Eltern wohnst, volljährig und alleinstehend bist und keine Lust hast, Dich durch die Instanzen zu klagen, solltest Du das Geld für die Abgabe schon mal bereitlegen.“
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ulukai,
25.03.2011
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Alfred,
25.03.2011
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ulukai,
28.03.2011
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Alfred,
28.03.2011
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BeWi,
08.04.2011
- Mainz - wie Widerspruch einlegen - Alfred, 11.04.2011
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BeWi,
08.04.2011
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Alfred,
28.03.2011
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ulukai,
28.03.2011
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Alfred,
25.03.2011