Mainz - wie Widerspruch einlegen

Alfred @, Freitag, 25.03.2011 (vor 5155 Tagen) @ ulukai

Fragebogen muss ausgefüllt und zurückgegeben werden. Widerspruch ist erst nach Erhalt des Abgabenbescheids möglich/nötig. Wenn Widerspruch nicht sinnvoll ist, sollte man es lieber lassen. Die Frage ist bei Dir also erst Mal "Ob" und nicht "Wie".

Entscheidend ist dafür die Frage 7 nach dem Nutzungsverhältnis. Bist Du Eigentümer/Hauptmieter oder Untermieter musst Du komplett ausfüllen. Kannst Du „Sonstiges ankreuzen“, ist es evtl. möglich mit 10 weiter zu machen. Wenn Du im „Normalfall“ – übersetze ich mit „zeitlich vorwiegend“ - bei Deinen Eltern wohnst, volljährig und alleinstehend bist und keine Lust hast, Dich durch die Instanzen zu klagen, solltest Du das Geld für die Abgabe schon mal bereitlegen.“


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion