Mainz - wie Widerspruch einlegen

Alfred @, Montag, 28.03.2011 (vor 4770 Tagen) @ ulukai

» Soll also heißen, das Urteil von damals, ...
Welches Urteil ist damit gemeint>

» der nur ein paar Tage (max. 3-4 Nächte pro Woche) in der Wohnheimsbude pennt nicht um die ZWS herumkommen>
Gerade deswegen wird die Abgabe fällig.

» Warum muss ich jetzt doch bezahlen, auch wenn es keine eigentliche Wohnung im Sinne der Norm ist>
Die Norm sagt: „Wohnung ...ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochgelegenheit sowie einer Waschgelegenheit und einer Toilette möglich ist.“
Wenn Du nach dieser Norm keine Wohnung hast, bist Du auch nicht abgabepflichtig.

» Welche Vorschrift zwingt mich dazu den Fragebogen zuzusenden>
Die Vorschrift sagt:
„Der Abgabenpflichtige hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung eine Abgabenerklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Unbeschadet der sich aus § 9 ergebenden Verpflichtung kann die Stadtverwaltung Mainz jeden zur Abgabe einer Abgabenerklärung auffordern, der …
Die Angaben sind auf Verlangen durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch Mietverträge ... nachzuweisen

» ... musste nämlich bereits beim Meldeamt den Mietvertrag vorzeigen, und die Miete wurde damals auch in das Formular eingetragen.´
Mietvertrag vorzeigen zu müssen, ist bei gutem Willen ggf. noch hinnehmbar. Miete erfassen ist schon bedenklich. Hilft aber bei der Steuer nicht unmittelbar.


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