Mainz - wie Widerspruch einlegen

ulukai @, Montag, 28.03.2011 (vor 5212 Tagen) @ Alfred

» Wenn Du im „Normalfall“ – übersetze ich mit „zeitlich vorwiegend“ - bei Deinen Eltern wohnst, volljährig und alleinstehend bist und keine Lust hast, Dich durch die Instanzen zu klagen, solltest Du das Geld für die Abgabe schon mal bereitlegen.

Soll also heißen, das Urteil von damals, glaube 2008 war es, ist nicht mehr aktuell und man kann als Student, der nur ein paar Tage (max. 3-4 Nächte pro Woche) in der Wohnheimsbude pennt nicht um die ZWS herumkommen>

Wo finde ich die dazu einschlädigen Urteile> Warum muss ich jetzt doch bezahlen, auch wenn es keine eigentliche Wohnung im Sinne der Norm ist>

Danke für deine/eure Hilfe.

PS: Welche Vorschrift zwingt mich dazu den Fragebogen zuzusenden> Ich musste nämlich bereits beim Meldeamt den Mietvertrag vorzeigen, und die Miete wurde damals auch in das Formular eingetragen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion