Mainz - wie Widerspruch einlegen

BeWi @, Freitag, 08.04.2011 (vor 4759 Tagen) @ Alfred

Hallo,
Du meinst wahrscheinlich das Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz, das besagt, dass es für Studenten eine Notwendigkeit und kein Luxus ist, eine zweite Wohnung in MZ zu haben> Das wurde dadurch wiederlegt, dass die Defintion einer Wohnung zu obiger geändert wurde, ist leider kein Ausweg..


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