ZwSt in Köln

Matthias51 @, Sonntag, 03.07.2011 (vor 5093 Tagen) @ StellaD

Hallo,

genau das ist der Punkt. Wenn wir eine Nachzahlung vermeiden wollen, brauchen wir im Prinzip nur anzugeben, dass die Wohnung von unserem Sohn, dem gegenüber wir unterhaltpflichtig sind, bewohnt wird, aber auf Grund des Aufbaus des Fragebogens gegen wir damit an, dass es eine Zweitwohnung gibt. Das ist aber nicht der Fall.
Ehrlich gesagt bin ich ratlos, was genau wir angeben können, ohne uns ein neues Ei zu legen. Ein Steuerrechtsanwalt, den wir befragt haben, scheint ebenso ratlos zu sein. Er will sich schlau machen. :-(
Ich habe einen neuen Beitrag erstellt zu Fragen der Umwandlung von Zwei- in Einfamilienwohnhäuser. Dazu findet sich auf den Webseiten der Stadt und der Finanzämter nichts.

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mit freundlichen Grüßen
Matthias


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