ZwSt in Köln

StellaD @, Dienstag, 05.07.2011 (vor 5092 Tagen) @ Alfred

Hallo an Alle,

das Formular für das ZFH hat gar nix mit der Zweitwohnungssteuer zu tun, obwohl sich immer wieder darauf berufen wird (lt. Stadt).

"Beiblatt/Steuererklärung für die (zweite) Wohnung bzw. die Wohnung im Zweifamilienhaus oder die Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus"

Praktisch werden alle ZFH-Eigentümer gezwungen diese "Wohnung" zu vermieten (inkl. Mietspiegel), wenn nicht, haben dann alle automatisch einen Neben(Zweitwohnung>>>>>>
Sorry, das ist mir zu hoch!
Seit wann wird man gezwungen überhaupt eine Wohnung zu vermieten>>>>> Was ist mit den Mehrfamilienhäuser>>>
Zu 90% werden EFH zu ZFH wegen der eigenen Familie (Schwiegereltern, erw. Kinder usw). Und das soll dann automatisch eine Zweitwohnung sein, wenn man nicht die volle Miete verlangt (was meistens ja auch nicht geht, da man dort eigentlich keine fremden Mieter reinsetzen kann, wegen der baulichen Zusammengehörigkeit, dafür kann man dann ja auch nichts steuerlich absetzen!).

Das kann doch nicht wahr sein!

Mein Sohn (Student) würde automatisch dann zum Bafög- Empfänger (müsste Schulden machen>>!!!) um sich eine Wohnung leisten zu können>>>> Da auch wir nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, ihm das Ganze zu finanzieren! Oder zum Hartz IV -Empfänger, noch krasser!!!!!

So kann der Staat auch Pleite gehen, Hauptsache die Stadt Köln kassiert ihre ZwST !!!!!

Das ist doch irre!!!

Mein Brief an den OB steht fest !!!!


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