ZwSt in Köln

Alfred @, Montag, 04.07.2011 (vor 5091 Tagen) @ LionelHutz

» Dein Steuerrechtsanwalt soll sich mal "schlau machen", ob man auf den Fragebogen überhaupt antworten muss, oder anders ausgedrückt: Auf welcher Rechtsgrundlage fordert die Stadt Köln die von ihr gewünschte Auskunft>
Eine interessante Frage.

» Wenn man ankreuzt, dass eine Steuerpflicht besteht, obwohl in Wirklichkeit keine Steuerpflicht besteht, dann wird man erst recht einen Steuerbescheid erhalten und um die Klage nicht herum kommen.
… und das VG stellt dann womöglich noch fest, dass man die Steuerpflicht ja eingeräumt hat.

» Dem Betroffenen stellen sich somit genau zwei Alternativen:
» 1. Nichts tun und hoffen.
» 2. Fragebogen ausfüllen und hoffen.

Alternative 1 ist wohl nicht ernst gemeint. Statt dessen sollten Beiblatt und Steuererklärung (unausgefüllt) mit einem entsprechenden Schreiben an die Stadt zurück gegeben werden (mit Quittung, sonst geht der Vorgang im Archiv verloren).
Bei Alternative 2 kann man getrost "und hoffen" streichen


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