ZWS in Ãœberlingen

Ãœberlingen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1972. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 18% (effektiv 19.8%).

Satzung

Satzung von Ãœberlingen

Anmerkungen

Ãœberlingen gilt als Geburtsort der Zweitwohnsitzsteuer.

Neue Satzung 2011 und 2012

Die Stadt mit der effektiv höchsten Zweitwohnungsteuer (bisher 29.79%) hat zum 01.01.2012 (oder 2011) die Preise noch weiter erhöht. So sind in der untersten Kategorie mittlerweile 880 anstelle von 800 Euro zu zahlen.

Die zuvor geltende Staffel:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 5.100,00 € 800 €
2. bis 7.650,00 € 1070 €
3. mehr als 7.650,00 € 1340 €

Neue Satzung 2015

Zum Jahr 2015 trat eine neue Satzung in Kraft – nun 18% der Jahresrohmiete. Zuvor galten noch folgende Staffeln:

Stufe Jahresrohmiete Steuer
1. bis 5.100,00 € 880 €
2. bis 7.650,00 € 1180 €
3. bis 10.000,00 € 1480 €
4. bis 12.500,00 € 1780 €
5. mehr als 12.500,00 € 2080 €

Die neue Regelung war n̦tig, da das Bundesverfassungsgericht die Ungerechtigkeit der Staffeln an der Staffelgrenze monierte Рmit Verweis auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.

Meldungen zu Ãœberlingen (2)

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Letzte Änderung: 07.02.2020