Stuttgart erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Stuttgart sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Anfang der 90er Jahre prüfte bereits die Stadt die Einführung und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß der zu erwartende Betrag den bürokratischen Aufwand nicht rechtfertige.
Seit dem letzten Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes sowie der Einführung der Steuer in Tübingen plant der Stadtrat die Einführung der Zweitwohnungssteuer ab 2011 in Höhe von 10% der Nettokaltmiete. Betroffen davon wären in Stuttgart ca. 31.000 Personen (siehe News)
Am 03.12.2009 hat der Stadtrat von Stuttgart die Einführung der Zweitwohnungsteuer in Höhe von 10% der Nettokaltmiete beschlossen. Die Satzung gilt bereits ab 01.01.2010, die Steuerpflicht setzt aber erst ein Jahr später ein. (Quelle)
Letzte Änderung: 13.12.2011