ZWS in Stuttgart

Stuttgart erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Stuttgart

Befreiung

Die Satzung der Stuttgart sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden
  • Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen zur vorrübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen
  • Wohnungen, die nicht dauernd getrennt lebende verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren gemeinsam genutzt Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Stuttgart befindet, aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit, ihrer (Berufs-) Ausbildung oder ihres Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlich untergeordnet innehaben.

Bemerkungen

Anfang der 90er Jahre prüfte bereits die Stadt die Einführung und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß der zu erwartende Betrag den bürokratischen Aufwand nicht rechtfertige.

Seit dem letzten Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes sowie der Einführung der Steuer in Tübingen plant der Stadtrat die Einführung der Zweitwohnungssteuer ab 2011 in Höhe von 10% der Nettokaltmiete. Betroffen davon wären in Stuttgart ca. 31.000 Personen (siehe News)

Am 03.12.2009 hat der Stadtrat von Stuttgart die Einführung der Zweitwohnungsteuer in Höhe von 10% der Nettokaltmiete beschlossen. Die Satzung gilt bereits ab 01.01.2010, die Steuerpflicht setzt aber erst ein Jahr später ein. (Quelle)

Meldungen zu Stuttgart (3)

Einträge zu Stuttgart im Forum (41)

Letzte Änderung: 13.12.2011