ZWS in Leipzig

Leipzig erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 16% (effektiv 16%).

Satzung

Satzung von Leipzig

Befreiung

Die Satzung der Leipzig sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Drittwohnungen

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Leipzig hat jährlich 1.233 Fälle und nimmt 350.000 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

Update 2017

Zum 01.01.2017 wurde die Satzung dahingehend verändert, dass nun 16% fällig sind.

Zuvor galt folgende Staffel:

Stufe Nettokaltmiete Steuer
1. bis 1200 Euro 120 Euro
2. bis 2500 Euro 200 Euro
3. bis 3500 Euro 300 Euro
4. bis 5000 Euro 400 Euro
5. mehr als 5000 Euro 600 Euro

(Effektiver Satz: ~10,44%)

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Letzte Änderung: 08.10.2017