Leipzig erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 16% (effektiv 16%).
Die Satzung der Leipzig sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadt Leipzig hat jährlich 1.233 Fälle und nimmt 350.000 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)
Zum 01.01.2017 wurde die Satzung dahingehend verändert, dass nun 16% fällig sind.
Zuvor galt folgende Staffel:
Stufe | Nettokaltmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1200 Euro | 120 Euro |
2. | bis 2500 Euro | 200 Euro |
3. | bis 3500 Euro | 300 Euro |
4. | bis 5000 Euro | 400 Euro |
5. | mehr als 5000 Euro | 600 Euro |
(Effektiver Satz: ~10,44%)
Letzte Änderung: 08.10.2017