Leipzig erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 10.44%.
Leipzig erhebt folgende Staffelbeträge:
| Stufe | Nettokaltmiete | Steuer |
|---|---|---|
| 1. | bis 1200 Euro | 120 Euro |
| 2. | bis 2500 Euro | 200 Euro |
| 3. | bis 3500 Euro | 300 Euro |
| 4. | bis 5000 Euro | 400 Euro |
| 5. | mehr als 5000 Euro | 600 Euro |
Die Satzung der Leipzig sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Letzte Änderung: 30.04.2009