Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Yvonne Winkler @, Montag, 19.02.2007 (vor 6299 Tagen) @ Susann

Hallo Susann,

müsste eigentlich in der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheides klar und deutlich stehen. Wenn nicht, läuft die Klagefrist nicht.

Klagen heißt das Zauberwort, aber die Frist nicht versäumen!

Für Studenten ohne größeres Einkommen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die wird auch gewährt, soweit die finanziellen Grenzen nicht überschritten werden und die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Nun ist das OVG Rheinland-Pfalz nicht Nordrhein-Westfalen, aber der von Christian zitierte Aufsatz hilft in der Begründung möglicherweise auch dort. ;-)
Also entweder einen kompetenten Anwalt suchen oder selber schreiben.

YW


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