Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

zwsopfer @, Dienstag, 20.03.2007 (vor 6271 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo zusammen.

Wollte mich noch einmal melden, weil mir nun ein schöner gelber Umschlag ins Haus geflattert ist.

Der Steuerbescheid weist einen im April 07 zu zahlenden Betrag von ca. 1500€ aus - die Wohlfläche wurde mit 60qm angesetzt.

Jetzt muss ich Wiederspruch einlegen, richtig> Vorlagen gibt es ja genug im Internet und als Gründe würde ich wieder die selben aufführen wie zuvor>
Außerdem steht da, dass man sofort zahlen muss. Kann man das mit einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erstmal stoppen oder laeufts doch darauf hinaus dass ich diesen horrenden Betrag erstmal zahlen muss> So liquide bin ich nämlich leider Gottes nicht. ;-)

Wäre super, wenn jemand, der sich ein wenig auskennt kurz anmerken könnte, ob das das gängige Verfahren ist. ;-)

Vielen Dank schonmal. ;-)

Grüße,
Opfer


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