Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Donnerstag, 22.02.2007 (vor 6471 Tagen) @ Susann

Hallo Susann,

ein Widerspruch ist völlig uninteressant, wenn nicht der Wille zur Klage dahinter steht.

Grund: Über den Widerspruch entscheidet die gleiche Stelle, die den Steuerbescheid erlassen hat. Da kann und darf man nicht davon ausgehen, dass einem Widerspruch stattgegeben wird. Köln ist von der Rechtmäßigkeit seiner so genannten Zweitwohnungsteuersatzung so überzeugt, dass die Stadt gegen alles resistent ist. Ergo: Der Widerspruch wir zurück gewiesen und eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Wenn du dann nicht bereit bist zu klagen, war der Widerspruch für die Katz.

Was die Kosten angeht, die halten sich in überschaubaren Grenzen. Außerdem besteht die u.U. die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Für die klage brauchst u auch nicht unbedingt einen Rechtsanwalt, dass kannst Du selber machen. Da fallen erst Mal nur die Gerichtskosten an.

Also, denke darüber nach, und wenn Du bereit bist, den Rechtsweg zu gehen und zu klagen, helfe ich Dir gerne. Für einen Widerspruch brauche ich das Datum des Steuerbescheids, das Kassenzeichen (o.ä.), den geforderten Betrag, die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebene Anschrift, an wen der Widerspruch zu richten ist. Eventuell noch die Frage, ob Du mit dem Widerspruch gleich Ratenzahlung beantragen willst. Das ist allerdings weniger fürs Forum geeignet, mail mich einfach an.

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Gruß


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