Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Freitag, 02.03.2007 (vor 6289 Tagen) @ zwsopfer

Hallo Opfer>

Nun, die Stadt Köln hat so reagiert, wie es zu erwarten war.

Die Stadt geht auf das Kernproblem überhaupt nicht ein und hofft darauf, dass Du jetzt entweder vor der demonstrierten, geballten Sachkompetenz der Stadtverwaltung ehrfurchtsvoll in die Knie gehst oder irgendwann die Lust verlierst und endlich zahlst.
„Der Kämmerer braucht Geld!“ (OPB Schramma am 6.12.05 zur ZWSt)
Scheint ja bei Dir aufzugehen, diese Rechnung. Als Opfer darfst Du Dich dann aber nicht mehr bezeichnen.

Ein Brief sollte Dir die Sache vielleicht noch wert sein, wenn Du Dir eine Klage schon nicht antun willst, obwohl Du im Recht bist.

Deswegen: Antwort mit Aktenzeichen und Datum des Schreibens der Stadt Köln auf privat beschafftem Papier und als Textvorschlag von mir:

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Sehr geehrte Herren und Damen,
selbst wenn ich denn in Köln eine Zweitwohnung hätte, wäre diese gemäß § 1 der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Köln in der derzeit gültigen Fassung auch „innezuhaben“.
Dies ist, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, bei meiner Nebenwohnung im Haus meiner Eltern nicht der Fall. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, lässt sich aus dem Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen das Innehaben einer Wohnung nicht ableiten. Die entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen sind Ihnen sicher besser bekannt als mir, ich verweise deswegen zum „Innehaben“, „Studierende“ und „Zimmer in der elterlichen Wohnung“ vertrauensvoll nur auf:
1. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
2. BVerfG, Beschluss vom 11.10.2005, - 1 BvR 1232/00 - - 1 BvR 2627/03 -
3. OVG RLP, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06.OVG
4. VG Gelsenkirchen Urteil vom 05.12.2002 - 16 K 3699/01
und sehe den Fall damit als erledigt an. .....

Mit freundlichen Grüßen [/blockquote]

Dann müsste die löbliche Stadtverwaltung Kölns (eigentlich) klar Stellung beziehen, wie sie es mit Recht und Gesetz im Allgemeinen und dem Innehaben im Besonderen hält. Vielleicht hat sie das Problem bisher auch nur übersehen - was ja auch in einer gut erzogenen Verwaltung immer mal vorkommen kann. Man freut sich dann bestimmt, wenn ein aufmerksamer Einwohner/eine aufmerksame Einwohnerin, dabei hilft, Fehler zu vermeiden und bedankt sich sogar bei Dir. Man muss ja immer an das Gute glauben.

Aber vielleicht sieht sich die Verwaltung auch im Recht, ist ja schließlich ihre Satzung. Dann greift sie gleich zum fürchterlichen Mittel der Steuerschätzung und stellt Dir einen Steuerbescheid auf amtlich bereit gestelltem Vordruck zu. Denn wer sagt denn, dass das Steueramt der Stadt Köln alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen hat>

Noch Fragen>

Mit freundlichen Grüßen


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