Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Mittwoch, 21.03.2007 (vor 6269 Tagen) @ zwsopfer

Hallo Opfer,

Zu 1. Richtig verstanden, Widerspruch muss auf jeden Fall sein; kann aber ganz kurz gehalten werden (im Prinzip reicht der unbeantwortete Brief als Widerspruch formuliert). Wann ist der Steuerbescheid bei Dir eingegangen> Datum des Poststempels>

Zu 2. Ja, aber beim Verwaltungsgericht, nicht bei der Stadt.

Vor dem Verwaltungsgericht kann man alles ohne Anwalt machen. Aber bei dem Vorhaben (aufschiebende Wirkung + Klage) ist das etwas aufwändiger (Schriftkram/Formalitäten). Gilt auch für die Prozesskostenhilfe, dazu kannst Du im Internet alles Erforderliche lesen.

Zu den Kosten müsste sich ein Anwalt äußern. Ich habe da keine Ahnung. Oder einen Anwalt, der sich ein bisschen auskennt, fragen, was er verlangt: Das kostet (noch) nichts.

» Habe den von Dir empfohlenen Brief so verwendet und es kam sofort der
» Steuerbescheid. :-D
Die lassen wirklich nichts anbrennen und scheinen wirklich ungeniert nach dem Motto zu leben: Auf Kosten des Steuerzahlers lässt sich gut klagen.

Nebenwohnung abmelden ist immer möglich, wenn man auszieht. Besuche bei den Eltern sind nicht meldepflichtig.

Vorschlag: Mache einen neuen Beitrag auf, der bisherige wird allmählich zu lang.

Noch Fragen>

Gruss


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