Zweitwohnung bei den Eltern - Köln

Christian @, Freitag, 02.03.2007 (vor 6288 Tagen) @ zwsopfer

Hallo, doch nicht mehr so williges (>) Opfer,

eine Klage sehe ich eigentlich noch lange nicht.

Die Stadtverwaltung wird Deinen Brief mit Furcht einflößenden amtlichen Floskeln beantworten und Dich erneut auffordern, den Fragebogen korrekt auszufüllen oder Dir gleich einen Steuerbescheid schicken. Wundert mich sowieso, dass sie das nicht gleich gemacht haben. Erspart viel Hin und Her.
Wenn Du dann immer noch frech bist und es gar wagen solltest, gegen den Steuerbescheid der hohen Behörde Widerspruch einzulegen, wirst Du einen noch mehr Furcht einflößenden amtlichen Schrieb kriegen. Darin wirst Du aufgefordert, Deinen Widerspruch zurückzunehmen. Ansonsten, so wird da zu lesen sein, wird die Stadt den Widerspruch ablehnen und Dir eine Bearbeitungsgebühr aufs Auge drücken müssen. Das Ganze immer mit gar erschröcklichen Zitaten aus Satzung und Urteilen garniert. Spätestens jetzt, so die Hoffnung der Stadt, gibst Du klein bei.

Wie es dann weiter geht> Bei Deiner Fallkonstellation schwer zu sagen.

Gewinnen kann die Stadt ein Verfahren eigentlich nicht. Also müsste dem Widerspruch stattgegeben werden. Aber vielleicht sieht man das in Köln auch anders und weist den Widerspruch zurück. Denn eine alte Erfahrung lehrt: Widerspruch, das machen noch einige, vor Gericht ziehen, das trauen sich nur ganz wenige. Da gibt es auch noch ein paar andere Gründe. Das Risiko ist für die Stadt übersehbar - also kann sie den Widerspruch zurückweisen, eine Bearbeitungsgebühr kassieren und in Ruhe abwarten. Kommt dann wider Erwarten die Klage doch, kann man immer noch einlenken, und den Bescheid aufheben. Dann gibt es auch kein Verfahren. Wenn nicht, auch nicht schlimm - ein verlorenes Verfahren zahlt die Stadt mit links aus der Portokasse, die andere ZWSt-Zahler bereitwillig auffüllen.

Wie Du siehst, bist Du noch weit weg von einem Verwaltungsstreit.

Da sind übrigens die Kosten nicht so hoch. Für den Widerspruch und die Klage vor dem Verwaltungsgericht brauchst Du keinen Anwalt - das kannst Du selbst machen, ggf. sogar, ohne persönlich zu erscheinen. Hilfe ist näher, als Du denkst. Und kostet natürlich Porto.

Der Streitwert ist gering und müsste eigentlich unter EURO 300,00 liegen, da sind die Gerichtsgebühren relativ niedrig, so etwa EURO 70-80. Gibt es im Erfolgsfall natürlich wie alles andere zurück - die Portokasse der Stadt ist unerschöpflich.

Eine Niederlage brauchst Du eigentlich nicht einzukalkulieren. Die Klage ist bei Deiner Fallkonstellation mehr Formsache. Das „Kinderzimmer“ eines Studierenden als Nebenwohnung, da ist eigentlich schon seit Jahren entschieden, dass es da keine ZWSt geben darf.

Aber versuchen kann es die Stadt ja trotzdem. Ist schließlich nicht verboten, oder> Und Opferlämmer gibt es reichlich..

Noch Fragen>

Gruß


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