ZWS in Kaiserslautern

Kaiserslautern erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.05.2009. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Kaiserslautern

Befreiung

Die Satzung der Kaiserslautern sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Personen unter 18 Jahre
  • Wohnungen zur Kapitalanlage
  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
  • Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen)
  • Räume zum Zwecke des Strafvollzugs

Einführung der ZWS in Kaiserslautern

Kaiserslautern hat am 1.5. die Zweitwohnungsteuer eingeführt. Bereits kurze Zeit vorher tauchte bereits in einem Forum eine Abschrift eines Mitarbeiters der Verwaltung auf, welche an den Asta der dortigen Universität zugesandt wurde. Darin wird deutlich, daß die Stadt derzeit prüfte, ob und wie diese Steuer erhoben wird. Neben der Zweitwohnungsteuer lockt die Stadt auch mit 150 Euro Begrüßungsgeld.

Weitere Informationen:

Meldungen zu Kaiserslautern (1)

Einträge zu Kaiserslautern im Forum (3)

Letzte Änderung: 08.05.2009