ZWS in Darmstadt

Darmstadt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 15%).

Satzung

Satzung von Darmstadt

Befreiung

Die Satzung der Darmstadt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden;
  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnlichen Einrichtungen;
  • Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. von einem nicht dauernd getrennt lebenden eine eingetragene Lebenspartnerschaft Führenden aus beruflichen Gründen oder aus Gründen von Ausbildung/Studium gehalten werden, wobei sich die gemeinsame Wohnung der Eheleute bzw. der Lebenspartner in einer anderen Gemeinde befindet.

Zur Beschluß der Stadtverordnetenversammlung

Am vergangenen Donnerstag hat die Stadtverordnetenversammlung von Darmstadt die Einführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen. Unklar ist jedoch noch, ab wann die Steuer gilt (in der Satzung als Anlage ist der 1. Oktober 2010 aufgeführt, in der Beschlußvorlage wurde vom 1. November gesprochen). Bei der Höhe scheint dagegen Einigkeit zu herrschen: 10% der Nettokaltmiete.

Im Rahmen der Sitzung wurden noch diverse Anträge eingereicht, u.a. erst ein Beginn der Steuer ab 2012 zu starten bzw. die Höhe der Steuer auf 5% zu senken. Leider ein Vorschlag ging durch: das Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro wird mit der Zweitwohnungsteuer eingeführt.

(Weitere Infos können den Anlagen entnommen werden. Vorsicht: die Satzung ist im Word-Format. Sofern die Stadt nicht ausbessert, werden wir eine PDF-Variante anbieten)

Update 2018

Ende 2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung von 10 auf 15%.

Meldungen zu Darmstadt (2)

Einträge zu Darmstadt im Forum (15)

Letzte Änderung: 12.01.2018