Darmstadt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 15%).
Die Satzung der Darmstadt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Am vergangenen Donnerstag hat die Stadtverordnetenversammlung von Darmstadt die Einführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen. Unklar ist jedoch noch, ab wann die Steuer gilt (in der Satzung als Anlage ist der 1. Oktober 2010 aufgeführt, in der Beschlußvorlage wurde vom 1. November gesprochen). Bei der Höhe scheint dagegen Einigkeit zu herrschen: 10% der Nettokaltmiete.
Im Rahmen der Sitzung wurden noch diverse Anträge eingereicht, u.a. erst ein Beginn der Steuer ab 2012 zu starten bzw. die Höhe der Steuer auf 5% zu senken. Leider ein Vorschlag ging durch: das Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro wird mit der Zweitwohnungsteuer eingeführt.
(Weitere Infos können den Anlagen entnommen werden. Vorsicht: die Satzung ist im Word-Format. Sofern die Stadt nicht ausbessert, werden wir eine PDF-Variante anbieten)
Ende 2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung von 10 auf 15%.
Letzte Änderung: 12.01.2018