ZWS in Heidelberg

Heidelberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8%).

Satzung

Satzung von Heidelberg

Befreiung

Die Satzung der Heidelberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen zu therapeutischen Zwecken
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime

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Letzte Änderung: 16.05.2018