ZWS in Krefeld
Krefeld erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2016. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).
Satzung
Satzung von Krefeld
Befreiung
Die Satzung der Krefeld sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen, die von Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder
unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
- Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
- Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
- Räume zum Zwecke des Strafvollzuges
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
Meldungen zu Krefeld
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Letzte Änderung: 17.08.2015