ZWS in Mannheim

Mannheim erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2018. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Mannheim

Anmerkung 2011

Aus einer E-Mail der Stadtverwaltung vom 30.12.2011:

In Mannheim wird keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. Es ist auch nichts bekannt, dass sich dies in Zukunft ändern wird.

Anmerkung 2018

Im Jahre 2017 beschloss die Stadt die Einführung der Steuer ab 2018.

Bemerkenswert an der Satzung ist das völlige Durcheinanderwürfeln der Begriffe “Nebenwohnung” (auf Basis des Melderechtes) und des Nebenwohnsitzes “Nebenwohnsitz” (den es solchen nicht gibt, Wohnsitze leiten sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab, diese werden aber nicht unterschieden).

In §2 Abs. 1 der Satzung wird das “Innehaben eines Nebenwohnsitzes im Stadtgebiet” besteuert, welches sie in der Satzung selber nicht definieren. In §2 Abs. 2 werden Wohnungen definiert, in §2 Abs. 3 konkreter Nebenwohnungen.

Bei solcher, mit Verlaub, juristischer Schlamperei wünscht diese Seite potentiellen Klägern viel Erfolg!

Meldungen zu Mannheim

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Letzte Änderung: 16.05.2018