Rückerstatung ZWS
Wenn Du im September Deine Nebenwohnung ordnungsgemäß abgemeldet hast, müsste der überzahlte Betrag längst an Dich überwiesen sein. Du solltest das Kassen- und Steueramt mal sanft erinnern.
Es gilt in dem Fall (Auszug):
[i]§ 6 Entstehung und Erhebung und Fälligkeit der Steuer
Wird eine Wohnung erst nach dem 01. Januar bezogen oder für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten, so entsteht die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Steuerpflichtige die Zweitwohnung aufgibt.
Entsteht oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer anteilmäßig auf volle Monate zu berechnen.[/i]
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FrankK,
15.01.2012
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