Rückerstatung ZWS

FrankK @, Dienstag, 17.01.2012 (vor 4734 Tagen) @ Rebell

» Hallo Frankk Du hast es doch einfach, Du kannst die Stadt zu Recht unter
» Druck setzen, denn nach der Satzung endet die Steuerpflicht mit Ablauf des
» Monats in dem der Steuerpflichtige die Wohnung aufgibt.
Richtig. Hatte nur den passenden Absatz in der Satzung überlesen, deshalb hatte ich hier nachgefragt.

» Bei Zweitwohnungssteuersatzungen in Ferien gebieten ist bei manchen nach
» Innehaben von 8 Wochen (Eigennutzungsmöglichkeit) die volle Jahressteuer
» fällig
Finde ich ziemlich dreist. Ob solch ein Paragraph vor Gericht bestand hat>


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