Rückerstatung ZWS

Alfred @, Mittwoch, 18.01.2012 (vor 4733 Tagen) @ Rebell

» Da fällt jeder Kläger auf die Nase, ...
...
Das geht glatt am ursprünglichen Beispiel vorbei – 150 Tage sind keine 52 Wochen (= 1 Jahr) und „keine Eigennutzung“ ist nun mal nicht „keine Möglichkeit der Eigennutzung“.

» Wer kann so etwas als recchtens beurteilen>
Jedes Gericht, wenn es mit fest geschlossenen Augen etwas sehen will. Für diese Behandlung von Gemeindebürgern lassen sich plausible Gründe finden – wenn man nur will. Das wäre sogar biblisch untermauert.

» Nicht alles was juristisch rechtens ist - ist auch richtig!:-» diese Worte stammen von Bundespräsident Chr.Wulff v.22.12.2011
Originell ist das nicht, aber richtig.


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