Rückerstatung ZWS

Rebell @, Dienstag, 17.01.2012 (vor 4483 Tagen) @ FrankK

» Ich werde an das Einschreiben für den Widerspruch zum aktuellen » ZWS-Bescheid und der Kopie der Abmeldebestätigung des ZW eine sanfte » Erinnerung anhängen.

Hallo Frankk Du hast es doch einfach, Du kannst die Stadt zu Recht unter Druck setzen, denn nach der Satzung endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats in dem der Steuerpflichtige die Wohnung aufgibt.

Bei Zweitwohnungssteuersatzungen in Ferien gebieten ist bei manchen nach Innehaben von 8 Wochen (Eigennutzungsmöglichkeit) die volle Jahressteuer fällig


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