situation: 2. wohnsitz bei eltern

chili in alles @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4624 Tagen)

moin,moin,

tja, wie sollt es anders sein...ich habe auch die aufforderung zur zahlung der ZWS bekommen. die kleine stadt osterholz-scharmbeck (niedersachsen, bei bremen) braucht geld. ab 01.07.2012 wird die ZWS dort fällig sein (10%).

nun zu meiner frage, die mir hoffentlich jmd hier beantworten kann:
ich bin doktorand, lebe in stuttgart (1.wohnsitz) in einem wohnheim, habe also kein eigenes bad,küche etc. eingeschrieben als doktorand (also student) bin ich nicht, dass kost ja auch gleich wieder 1000.- pro jahr.

habe 2.wohnsitz bei meinen eltern, zahle dort kein cent miete, habe aber auch keine eigene wohnung in dem sinne, sondern noch mein altes kinderzimmer....

ich bin pro monat ca 2 tage bei meinen eltern (~ 1x übers Wochenende pro monat), komme also maximal auf 30 tage im jahr bei meinem 2.wohnsitz.

-kann mir jmd sagen, auf grund der genannten daten, ob ich nun zur zahlung einer ZWS herangezogen werden kann>

- falls ja, kann ich diese kosten gering halten, indem ich einen sporadischen mietvertrag mit meinen eltern mache und dann zb. 10 cent pro monat zahl> ...dass wären 1,20 im jahr. und die stadt würde dann sagenhafte 12cent von mir bekommen.

dieses szenario gefällt mir generell gut, weil ich hoffe, dass ich der stadt damit mehr verwaltungskosten verursache, als die von mir überhaupt bekommen. das hätten die verdient! :-D :-D :-D

....schließlich ist die ZWS ursprünglich als "Luxussteuer" eingeführt worden und wird nun (wenn auch rechtens) von den städten zum füllen ihrer haushaltskassen mißbraucht. :-(

ich hoffe auf hilfe,
beste grüße
chili


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