situation: 2. wohnsitz bei eltern

Alfred @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4699 Tagen) @ chili in alles

Der von Dir verwendete Begriff "Wohnsitz" ist hier irreführend.

Zu Deinen Wohnverhältnissen:
Du bist in Stuttgart mit Hauptwohnung und in Osterholz-Scharmbeck mit Nebenwohnung registriert. Das dürfte, so wie Du es schilderst, melderechtskonform sein und nicht zu einer Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer führen. Deswegen: Das von Dir angedachte Szenario ist unnötig.

Nun habe ich weder die Satzung der Stadt noch ein dazugehöriges Formular (Steuererklärung) auf der Internet-Seite der Stadt gefunden. Vielleicht schämt man sich sogar, wahrscheinlicher dürfte aber sein, dass die Steuer erst ab 1.7.2012 greifen soll. Die Veröffentlichung im Weser-Kurier ist erwartungsgemäß wenig hilfreich.

Um Dein Problem näher zu betrachten zu können:
Was heißt in diesem Zusammenhang „Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnungsteuer> Handelt es sich dabei um die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung oder um einen Steuerbescheid>


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