situation: 2. wohnsitz bei eltern

Alfred @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4525 Tagen) @ chili in alles

» Ich habe zunächst ein Infoschreiben von der Stadt erhalten und angehängt die "Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer der Stadt", die ich ausfüllen darf.
Die haben es aber verdammt eilig.

» Auf Grundlage dieser Steuererklärung soll dann wohl im Anschluß die Steuer festgesetzt werden.
Mal positiv sehen: Es kann auch zur amtlichen Feststellung „nicht steuerpflichtig“ führen.
Nun kenne ich weder das (Des)Informationsschreiben noch die Fußfallen, die der Vordruck beinhaltet. Insofern tue ich mich mit konkreten „nützlichen Tipps“ schwer, denn jede Stadt tickt anders und es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die u.a. von Deinem Temperament abhängen.
Zu Deiner Beruhigung noch mal: Du bist nicht steuerpflichtig. Denn so, wie Du es schilderst, bieten Deine Eltern Dir nur „eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit“ und Du hast hinsichtlich Deiner Nebenwohnung „keine rechtliche Verfügungsgewalt.“ Das bisschen, was Du am Ende des Monats übrig hast, bleibt Dir also erhalten.
Vom Grundsatz her kannst Du den Vordruck unbesorgt ausfüllen. Dann musst Du allerdings damit rechnen, dass ein Steuerbescheid erlassen wird, und dann geht es nur mit Widerspruch und u.U. mit einer Klage weiter. Die wirst Du wohl gewinnen, denn die ständige Rechtsprechung ist bezüglich der Notwendigkeit des Innehabens der Zweitwohnung inzwischen eindeutig zu Deinen Gunsten. Wenn Du es genauer wissen willst, bräuchte ich das Informationsschreiben und den Vordruck (als Scan). Dazu wäre es am besten, Du schickst mir eine Mail über das Forum.


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