ZWS Köln für eine Tote Dame
Erst mal würde ich überhaupt nichts ausfüllen sondern der Stadt Anfang April schreiben, meine Ratlosigkeit zum Ausdruck bringen und die Fragen stellen, wie sie auf die Idee kommt,
- aus dem Eintrag im Melderegister schließen zu können, dass Frau I. Inhaberin der Wohnung gewesen sein könnte,
- dass ihre Satzungsnorm, „Inhaber der Nebenwohnung sei derjenige, dessen melderechtlichen Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken“ auch nur annähernd mit Bundesrecht in Einklang stehen könnte.
Abschließend würde ich der Stadt „versprechen“ die Steuererklärung nach Beantwortung dieser Fragen zu bearbeiten.
Kann sein, dass die Stadt trotzdem einen Steuerbescheid erlässt, dann bleibt nur noch der Klageweg.
Zumindest die Steuererhebung für 2005 scheint mir nicht in Ordnung (verjährt). Wie es sonst aussieht und ob die Klage Erfolg haben könnte, lässt sich auf Grund der Angaben nicht abschätzen. Wesentlich wird es drauf ankommen, ob Frau I. die Wohnung tatsächlich gemietet und als Nebenwohnung genutzt hat.
Die Fragen nach Kontoauszügen, Mietverträgen usw. sind borniert.
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DABLA,
16.03.2012
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Rebell,
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