ZWS Köln für eine Tote Dame

Himbim13 @, Montag, 19.03.2012 (vor 4660 Tagen) @ DABLA

Diese Steuer muss weg 5.!
NRW. hat den Landtag aufgelöst! Im Saarland und Schleswig-Holstein stehen ebenfalls Neuwahlen an. Auch das kommende Jahr 2013 bietet entsprechende Möglichkeiten.
Welch eine Chance für die mit der 2.WhgSt abgezockten mündigen Bürger. Für die Rat- und Hilfesuchenden im Forum ein Hinweis in vereinfachter Form hinsichtlich der Fakten für diese Steuer und die Möglichkeit der Betroffenen sich zu wehren.
Die gesetzlich gegebene Voraussetzung zur Erhebung dieser Steuer
1. Lt. Höchstrichterliche Entscheidung ist diese Steuer mit
dem GG vereinbar.(Art.105 Abs.2a GG),
2. Diese ist aber keine Bundessteuer, sondern eine Steuer,
die von der Legislative des jeweiligen
Bundeslandeslandes zugelassen bzw. verboten werden kann.
3. Auch für die Meldegesetze der Länder, die Infolge dem
Bundes-Melderechtsrahmengesetz von den Ländern zu
erlassen sind, ist das Länderparlament zuständig.
4. Gleiches gilt für das kommunale Wahlrecht, das, wie in
Bayern und Bremen erst letztens durch die jeweilige
Landeslegislative modifiziert wurde bzw. eine Solche
angedacht wurde.
5. Aufgrund des drängens von Städte- und Gemeindetag, die
auf ihr Selbstverwaltungsrecht verwiesen entzogen sich
die unter 2. genannten Verantwortlichen Parteien ihrer
Verantwortlichkeit und überließen den Kommunen die
Entscheidung, ob eine solche Kommunale Abgabe erhoben
wird oder nicht.

Ausgangspunkt der Steuer.

6. Nach den Rechtsnormen der Landesmeldegesetze ist jeder
meldepflichtige Bürger (s.MeldeG), der in eine Wohnung
ein- oder auszieht verpflichtet dieses innerhalb einer
Frist von 1Woche der zuständigen Meldebehörde
anzuzeigen.
6.1. Bei dieser Anmeldung ist anzugeben, ob die bezogene
Wohnung alleinige Wohnung (Hauptwohnung) ist oder ob
weitere Wohnungen bestehen.
6.2. Wenn weitere Wohnungen bestehen wird die Angabe
verlangt welche von den Wohnungen
die Haupt- und welche eine Nebenwohnung sein soll.
7. Wenn der/die Meldpflichtige, aus welchen Gründen auch
immer den anzumeldenden Wohnraum als Nebenwohnung
angibt, ist es möglich, je nach individueller Sachlage,
dass über den Status der Wohnung die zuständige
Behörde entscheidet.
7.1. Dieser administrative Eingriff wird zwar ständig mit
dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen begründet, hängt
aber vor allem mit dem überregionalen
Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen) von Bund und
Land zusammen.
8. Nachdem diese, s. 7.1. bei Nebenwohnungen entfallen
außer in Bayern),ermöglicht diese Sach- und Rechtslage
den Kommunen, durch Satzung, diese Extraabgabe zu
erheben um den kommunalen Haushaltsetat zu vergrößern.
Dass der mit Nebenwohnung gemeldete Bürger ohnehin
bereits mit den gleichen kommunalen Abgaben belastet
ist, wie ein mit Hauptwohnung Gemeldeter ist bei der
Abschöpfung dieser kommunalwahlrechtlich kastrierten
Personen ohne Risiko.
9. Welche Auswüchse diese Steuer und deren Vollzug
inzwischen erreicht hat, kann man durch die Anfragen im
Forum erkennen.
(s. Forum DABLA 16.03.2012, ZWS Köln für tote Frau)
.
10.Ermöglicht werden diese Auswüchse durch die kommunale
Wahlgesetzgebung, die den in Nebenwohnung gemeldeten
Mitbürger bei der Entscheidungsfindung in den
Gemeindeparlamenten ausschließt und somit diese Bürger
schlechter stellt, wie Angehörige, die durch den
Ausländerbeirat vertreten werden.
11.Diese Sachlage ermöglicht den Kommunalvertretern
risikolos Bürger abzuzocken, die durch die Gesetzeslage
als Freiwild betrachtet werden.
12.Die hierfür eigentlichen Verantwortlichen, die in dieser
Sache Änderungen in Folge ihrer alleinigen
Zuständigkeitherbei herbeiführen könnten, wenn diese es
wollten, sitzen in den Länderparlamenten.
13.Wer da glaubt durch beschreiten des Rechtsweges eine
Änderung herbei führen zu können sollte sich, an die
geschichtlichen Ereignisse und Handlungen dieser
Spezies erinnern.
14.Wie soll ein höherer Staatsdiener in Niedersachsen sich
hinsichtlich zwar zu einer anderen Sachegeäußert haben,
Zitat: „ Ich bin als Beamter an die Richtlinien gebunden
und hinterfrage den Sinn nicht!“
15.Diese Aussage ist prägnant und ist in der Judikatur
(Rechtsprechung)zu beachten.

Folglich:

16.Dem Zufolge ist der Wähler gefragt, wem er die
Richtlinienkompetenz erteilt.Das kann zwar von
Bundesland zu Bundesland verschieden sein, sollte es
aber tun, so lange es von den Regierenden noch gestattet
wird. Ich weiß, dass man mich als Don Quichotte bereits
schon bezeichnet hat. Doch die ständig wachsende
Liquidierung der Eigenverantwortlichkeit in diesem
angeblich freien demokratischen Rechtsstaat ist
schleichende Indiz einer sich mehrenden Fremdbestimmung
durch Minderheiten. Das Schweigen hierzu hat einer
Generation den Vorwurf erbracht „nichts gesehen, nichts
gehört und nichts gesagt zu haben“!
Auf die Antrittsrede des neuen Bundespräsidenten darf
hinsichtlich den Ausführungen zur Freiheit und
Eigenverantwortlichkeit hingewiesen werden, wobei
diesbezüglich bei den Angeboten an Wahlalternativen
(s.NRW und speziell Köln aber auch in anderen
Bundesländern) ein Manko und Nachholbedarf besteht.
Zweitwohnungssteuerzahler wachen Sie auf!!!!!!


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