ZWS Köln für eine Tote Dame

Alfred @, Sonntag, 25.03.2012 (vor 4663 Tagen) @ Himbim13

» Aber der Unterschied zwischen dem Besitz und Nutzen einer Ferienwohnung in einem Urlaubsgebiet und dem Nutzen eines gemieteten Zimmers z.B. in einem Studentenwohnheim. sollte dabei in der eigenen Argumentation Berücksichtigung finden.
» Wieso sollte man! Die mit einem hohen IQ ausgestatteten Herren unterscheiden doch auch nicht! Im Gegenteil, ...
Aha. Kann es sein, dass Sie, Frau Himbim13, Journalistin sind>

» » Das trifft nur zu, wenn der Nutzer einer Nebenwohnung zugleich deren Inhaber ist.

» Irrtum, es sollte doch bekannt sein, dass der Mieter einer Wohnung, ob in Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet mit Mietnebenkosten, die bekanntlich bereits als 3. Miete bezeichnet wird, belastet ist.
Irrtum> Der Mieter einer Nebenwohnung ist im allgemeinen deren Inhaber.

Statistiken wären natürlich intereassant. In den Fällen, in denen ich die persönlich Betroffenen kenne, liegt die Erfolgsquote der Kläger bei 80% - und an den negativen Ergebnissen sind oft formale Gründe schuld.


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