ZWS Köln für eine Tote Dame

Alfred @, Freitag, 16.03.2012 (vor 4663 Tagen) @ DABLA

» » ..- bleibt nur noch der Klageweg.

» Gut aber das ist doch das was die wollen.
Was die Stadt will> Sie verlässt sich darauf, dass die meisten so denken wie Du und nicht klagen - dann kann die Verwaltung machen, was sie will.
» Muss nicht der Forderer klagen>
Nein. Nichgt wennder Forderer dem Fiskus zuzurechenen ist.

Am Rande: Für eine Klage beim Verwaltungsgericht brauchst Du keinen Anwalt.


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