ZWS Köln für eine Tote Dame

Himbim13 @, Dienstag, 20.03.2012 (vor 4566 Tagen) @ Alfred

»Zum Kommentar:

Aber der Unterschied zwischen dem Besitz und Nutzen einer Ferienwohnung in einem Urlaubsgebiet und dem Nutzen eines gemieteten Zimmers z.B. in einem Studentenwohnheim. sollte dabei in der eigenen Argumentation Berücksichtigung finden.

Zitat:
BVerwG 9 C 8.08
VGH 4 BV 06.2954
Verkündet
am 13. Mai 2009
Seite 6 :II RdNr 23
a) Die Zweitwohnungsteuer ist als Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2a Satz 1
GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung
des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck
kommt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE
65, 325 <346>). In dem Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf liegt ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Es handelt sich dabei um einen Sachverhalt, der sich von der Inanspruchnahme einer Erstwohnung unterscheidet, die gerade keinen besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand gemäß Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG erfordert……

Wieso sollte man! Die mit einem hohen IQ ausgestatteten Herren unterscheiden doch auch nicht! Im Gegenteil, es wird sogar ignoriert, dass es noch andere besondere Aufwendungen des persönlichen Lebensbedarfs gibt, die nicht neben den ohnehin bereits geleisteten Kosten und Abgaben mit einer Extrasteuer oder Abgabe belegt werden. In meinen Ausführungen unter Himbim13 ist doch bereits diesbezüglich alles gesagt.

Wer die Anfragen im Forum liest, kann doch feststellen wie uninformiert der größte Teil der Betroffenen ist. Und diese sind ja nicht nur Studenten ( Stichwort: Köln Einliegerwohnungen). Die Ausführungen sollen den Betroffenen doch lediglich das „Uhrwerk“, das ineinandergreifen der verschieden Gesetze in diesem Fall aufzeigen. Freilich kann man die Krone des Aufzuges, das Zifferblatt bzw. die Unruhe im Einzelnen kritisieren, das Zusammenspiel der Gesetze bleibt wie in einem Uhrwerk bestehen. Es ist ja der Trick eines journalistischen Andersdenkenden Einzelteile aus dem Zusammenhang zu kritisieren um das Tatsächliche zu vernebeln.

Zu 3. Abs.1,2,3
Fakt ist das jetzt Bestehende. Und, welche Einflussnahme, auf welcher Weise im Moment diesen Betroffenen möglich ist.

Das trifft nur zu, wenn der Nutzer einer Nebenwohnung zugleich deren Inhaber ist.

Irrtum, es sollte doch bekannt sein, dass der Mieter einer Wohnung, ob in Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet mit Mietnebenkosten, die bekanntlich bereits als 3. Miete bezeichnet wird, belastet ist.

…..entscheidet die Meldebehörde – nicht der Einwohner -, welche von mehreren Wohnungen als Nebenwohnungen zu registrieren ist.

Wird nicht bestritten.

….hängt nicht vom kommunalen Finanzausgleich ab.Wurde auch nicht behauptet. Man beachte aber die Hintergründe!

Zitat:
Zeitungsbericht Nürnberger Nachrichten
- a 12.02.2011 - STADT NÜRNBERG
Ungeliebte Steuer auf Zweitwohnungen Abgabe stößt
auf "mäßige Akzeptanz" bei Nürnbergern - 6,7 Millionen C
eingenommen Die Stadt Nürnberg hat seit der Einführung einer Zweitwohnungssteuer im Jahr 2005 etwa 6,7 Millionen Euro von den Bürgern eingenommen. Die Steuer stößt aber weiter auf mäßige Akzeptanz bei den Einwohnern, was die anhaltend hohe Zahl an Protesten und Eingaben gegen die Bescheide belegt.Die Erhebung dieser Steuer ist weder einfach, noch stößt sie - wen wundert's - auf
große Gegenliebe. Das räumt auch die Verwaltung in einem Bericht für die Stadträte ein. Aber einträglich ist sie schon, die ungeliebte Abgabe auf den Zweitwohnsitz in Nürnberg. -Die (oft widerwilftgenJ Einzahlungerr derZweitwotmmrgsbesitzer sumrnieren sich - immerhin bisher auf 6,7 Millionen Euro. Das sind "nur" die direkten Steuern. Da durch die Erfassung der Zweitwohnungen und ihrer Bewohner auch die Einwohnerzahl in der Statistik über 500000 in Nürnberg geklettert ist (Ende November 2010 waren es exakt 505859 Bürger), profitiert die Stadt noch von weiteren Finanztöpfen. Die Städtischen Werke müssen eine erhöhte Konzessionsabgabe von 4,3 Millionen Euro
pro Jahr an die kommunale Kasse zahlen, die Schlüsselzuweisungen durch Land und Bund stiegen auf jährlich 1,5 Millionen Euro und der Einkommensteueranteil auf 0,8 Millionen Euro. Da es zahlreiche Ausnahmen von der Steuer gibt (etwa verheiratete Berufspendler oder
Geringverdiener mit Befreiung), zahlten bei 6900 Zweitwohnungen im vergangenen Jahr nur 2600 Personen die Steuer. Die Stadt rechnet auf Dauer nun im Jahr mit etwa 700000 Euro direkten Einnahmen. Etwa 350 Widersprüche gibt es jährlich. Seit 2007 gab es 59 Klagen vor dem
Verwaltungsgericht Ansbach, vier gingen vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. In 98 Prozent der Fälle, so die [b]Finanzverwaltung, habe die Stadt gesiegt[/b]. Dennoch lautet die Einschätzung: ".Nach wie vor trifft die Zahlung der Zweitwohnungssteuer bei den betroffenen Bürgern auf mäßige Akzeptanz." Der Aufwand, die ungeliebte Steuer zu erfassen, scheint enorm zu sein, folgt man den
Klagen der Behörde. Die Nebenwohnungen seien nur kurze Zeit in denselben Händen. Etwa die Hälfte des Bestandes wechsle jedes Jahr, was neue Fälle bedeutet. Hinzu kommen die Einwendungen.fra

Wird hierdurch nicht verständlich welche Auswirkungen die administrative Festlegung der Hauptwohnung hat. Und wer auf justitiablen Weg eine Änderung erreicht, zahlt 2.WhgSt.
obwohl in Bayern zuzüglich noch die Schlüsselzuweisungen bestehen bleiben. Das einhergehend die die ländlichen Gemeinden geschädigt werden soll ja bereits höheren Amtsträgern aufgefallen sein.

Wo sind da die „Auswüchse“>

Diese Frage zu beantworten erübrigt sich, die Erhebung dieser Abgabe ist ein Auswuchs!

…….Die juristische Entwicklung der ZWSt ist noch nicht abgeschlossen………

Und wer der Auffassung ist, dass Diese einmal abgeschlossen ist dürfte bis dahin verstorben sein.
Der Staat muss doch die Recht auslegenden Koryphäen erhalten und braucht doch dazu die Dummen, die glauben Recht zu bekommen. Im übrigem alle Achtung für das Forum mit den erklärenden Beiträgen. Interessant wäre eigentlich einmal eine Statistik, wie erfolgreich diese Aufklärungsarbeit Früchte getragen hat.

……..dass Richtlinien sinnlos sein könnten…..

Niemand hat behauptet, dass Richtlinien sinnlos sind. Auch dürfte bekannt sein, dass es neben der Gesetzgebung die Vwv (Verwaltungsverfahrensvorschrift) und die meist nicht öffentlich bekannten Dienstvollzugsanweisungen gibt, die ein öffentlich Bediensteter zu beachten hat. Das Zitat wer es geäußert haben soll ist im NDR zu erfragen.
Und hier schließt sich der Kreis – wer erlässt die Richtlinien – es sind doch Die, denen wir unsere Stimme geben.

Im Übrigen, nur wer die Lebenserfahrung des neuen Bundespräsidenten hat, weis zu schätzen, was ein Wahlrecht ist. Wenn hierzu in der Bevölkerung eine gewisse Abstinenz vorliegt, sollte man dieses doch hinterfragen!!!!!-


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