Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnung

Alfred @, Donnerstag, 15.11.2012 (vor 4537 Tagen) @ Lavalle

» Vorneweg: Ich bin weder Inhaber der Erst- noch der Zweitwohnung.
Wenn Du die Nebenwohnung angemietet hat, bist Du als Mieter deren Inhaber. Mit Besitz oder Eigentum hat das nicht zu tun.

» Tatsache ist, dass ich die Zweitwohnung sowie das Pendeln zwischen Erst- und Zweitwohnung steuerlich geltend machen kann, was ja schonmal gut ist.
Das kannst Du auch mit Nebenwohnung in Heidelberg und Hauptwohnung in Hannover.

» Eine Klage kommt für mich eher nicht in Betracht, da mir der ganze dami verbundene Aufwand verbunden mit dem unsicheren Ausgang einfach zuwider ist.
So denken viele - zur Freude der Kommunen.

» ...aber durch das Pendeln erlange ich einen größeren Vorteil, als wenn ich die Steuern für die Zweitwohnung einsparen würde.
s.o.


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