Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnung

Lavalle @, Donnerstag, 15.11.2012 (vor 4231 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

zunächst mal danke für die schnelle und ausführliche Rückmeldung.

Vorneweg: Ich bin weder Inhaber der Erst- noch der Zweitwohnung.

Meine Zweitwohnung in Hannover erfüllt alle genannten Kriterien (--> abgeschlossene oder räumlich erkennbar selbständige Wohneinheit mit sanitärer Ausstattung und Kochgelegenheit, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann). Demnach müsste ich also ZWSt bezahlen.

Tatsache ist, dass ich die Zweitwohnung sowie das Pendeln zwischen Erst- und Zweitwohnung steuerlich geltend machen kann, was ja schonmal gut ist.
Eine Klage kommt für mich eher nicht in Betracht, da mir der ganze damit verbundene Aufwand verbunden mit dem unsicheren Ausgang einfach zuwider ist.

Die Idee mit dem Tausch zwischen Erst- und Zweitwohnung ist definitiv interessant, aber durch das Pendeln erlange ich einen größeren Vorteil, als wenn ich die Steuern für die Zweitwohnung einsparen würde.

Trotzdem vielen Dank für deine Hilfe
(dann werde ich das Formular mal ausfüllen ... ;)


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