Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnung

Alfred @, Freitag, 16.11.2012 (vor 4231 Tagen) @ Rebell

» Es ist eben sehr fraglich ob das Finanzamt das "Pendeln" anerkennt, denn ledige sind auch hier wie bei der Zweitwohnungssteuer am kürzeren Hebel.
Kann man so nicht sagen. Die doppelte Haushaltsführung muss so oder so nachgewiesen werden - ist bei Verheirateten naturgemäß im allgemeinen einfacher. Dabei ist es nahezu unwesentlich, welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist.Im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist zu klären, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einem fremden Haushalt eingegliedert ist. Dabei ist auch von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich nutzt (BFH Urteil vom 14. Juni 2007 - VI R 60/05).

» Abklärung über einen Steuerberater kann kein Fehler sein.
Manchmal schon, wie einige Beiträge hier zeigen. Steuerberater neigen gelegentlich dazu, dieBegrifflichkeiten des Einkommensteuerrechts und des Melderechts nicht unter einen Hut bringen zu können.

» Vielleicht gibts doch mal ein Grudsatzurteil zum Nutzen und Vorteil vieler Betroffener.
Wäre durchaus wünschenswert, setzt aber eine Klage voraus, die Lavalle nicht will.


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