Millionärdichte nur mit der Zweitwohnungssteuer

Tilly @, Sonntag, 01.09.2013 (vor 4301 Tagen) @ Kommunalfreund

Na, endlich sagt mal einer die Wahrheit: marode kommunale Kassen, keine kommunale Gegenleistung, xenophobisches Verhalten – Baden-Baden muss z.B. vor Russen geschützt werden, unterschiedlicher Wert von Menschen (Bürger erster und zweiter Klasse).

Schön finde ich auch, was das Gericht in dem genannten Urteil zur Höhe der ZWSt bestätigt: „Entscheidend für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist nicht, ob ein bestimmter - mehr oder weniger willkürlich bestimmter - Steuersatz überschritten wird.“ Der Steuersatz kann also (mehr oder weniger) willkürlich festgesetzt werden. Gehören solche Plattitüden eigentlich in eine Urteil?

Falsch dürfte hingegen sein, dass man einem Millionär so ohne Weiteres 35% der Kaltmiete abknöpfen kann. Das geht eigentlich nur, wenn man sich einen Anwalt nimmt, der seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.

Bedauerlich nur, dass bei dem Ganzen die eigentliche Sauerei verschwiegen wird: Die Besteuerung von Personen, die überhaupt keine Wohnung im bürgerlich-rechtlichen Sinn innehaben.


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