Millionärdichte nur mit der Zweitwohnungssteuer

Rebell @, Montag, 09.09.2013 (vor 3875 Tagen) @ Kommunalfreund

In Oberstaufen verlangt die Verwaltung in solchen Fällen zur eigenen Sicherheit von dem betreffenden Ehepaar eine notariell beurkundete eidesstattliche Versicherung, dass der im Grundbuch - nicht mit Erstwohnsitz gemeldete Partner- keine einzige Nächtigung in dieser Wohnung vornimmt, dann wird einer Befreiung "im Ermessen der Marktgemeinde" großzügig auf eine Besteuerung verzichtet. Nur wenn eine Nächtigung erfolgen sollte und dies wird der Verwaltung bekannt fällt für alle die befreiten zurückliegenden Jahre nachträglich eine Nachbesteuerung für Rechtsgültig in Kraft!

Es trifft tatsächlich zu, dass derartige Vorgehensweise wenn es um die Besteuerung geht, bei nicht getrennt lebenden Ehepartnern, sind sogar viele Gemeinden ganz scharf darauf von dem Miteigentümer die volle Jahreszweitwohnungssteuer zu fordern, insbesondere wenn ein Ehepartner mit Erstwohnsitz gemeldet ist und nicht täglich anwesend ist. Rechtlich kann der Erstwohnsitzbürger zwar nicht belangt werden, denn permanente Wohnraumüberwachung ist nicht ganz so einfach für den eifrigen Sachbearbeiter in Sachen Zweitwohnungssteuer, aber mit der Besteuerung des Miteigentümers hat er alle Trümpfe in der Hand, dazu gibt es sogar VG- Urteile welche die Rechtmäßigkeit dieser Besteuerung bestätigen.
So mancher Betroffene wurde damit gezwungen entweder sich auch mit Erstwohnsitz anzumelden oder beim Notar ( so wie es ein Steuerberater und Anwalt) inzwischen für sich durchgefühfrt hat.
Immenstadt im Allgäu sowohl auch Garmisch Partenkirchen genauso bekannt wir München - das ist nur die bekanntgewordene Spitze wie die eines Eisberges.
Die letzte und einfachste Rettung dieser Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen ist: Die Ferienwohnung sofort verkaufen, danach ist nur noch die Rückwirkende fällige Besteuerung unumgänglich!
Fazit: die ganze Zweitwohnungssteuer ist eine Fehlkontruktion und müsste generell in Frage gestellt werden. Auch Vollzugsdefizite werden von der kommunalen Aufsichtsbehörde einfach ignoriert und unter dem Deckmantel Steuergeheimnis begraben. Nur Einzel-Klagen sollten die Sache ins Rollen bringen können, welche sodann vor Gericht mit Sicherheit scheitern, da die rechtliech Beweise nicht einfach sind.


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