Millionärdichte nur mit der Zweitwohnungssteuer

Kommunalfreund @, Samstag, 07.09.2013 (vor 4295 Tagen) @ Tilly

Bedauerlich nur, dass bei dem Ganzen die eigentliche Sauerei verschwiegen wird: Die Besteuerung von Personen, die überhaupt keine Wohnung im bürgerlich-rechtlichen Sinn innehaben.

Die Gesetzeslage ist mal so und nicht anders, denn wer einen Zugang zur Wohnung hat = einen Schlüssel besitzt ist Innehaber und auch zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen.

Es gibt auch viele Kommunen welche bei der Überprüfung einen Blick ins Grundbuch werfen, wer dort wenn auch nur Miteigentümer registriert ist und der Partner z.B. sich mit Erstwohnsitz angemeldet hat, dann wird für den nicht mit Erstwohnsitz gemeldeten Partner die Zweitwohnungssteuer fällig.
Wenn Kommunen dieses nicht so vollziehen, laufen diese Gefahr, dass bei einer Klagege wegen Vollzugsdefizit die ganze Satzung sogar rückwirkend für ungültig erklärt werden kann.
In Oberstaufen verlangt die Verwaltung in solchen Fällen zur eigenen Sicherheit von dem betreffenden Ehepaar eine notariell beurkundete eidesstattliche Versicherung, dass der im Grundbuch - nicht mit Erstwohnsitz gemeldete Partner- keine einzige Nächtigung in dieser Wohnung vornimmt, dann wird einer Befreiung "im Ermessen der Marktgemeinde" großzügig auf eine Besteuerung verzichtet. Nur wenn eine Nächtigung erfolgen sollte und dies wird der Verwaltung bekannt fällt für alle die befreiten zurückliegenden Jahre nachträglich eine Nachbesteuerung für Rechtsgültig in Kraft!
Es funktioniert nur wenn nur der mit Erstwohnsitz gemeldete alleine im Grundbuch eingetragen ist, dann kann dieser Angehörige so oft er will als Gäste vorübergehend beherbergen ohne eine Besteuerung befürchten zu müssen, auch Kurbeitragsleistungen fallen bei Besuch von Verwandten nicht an!!!
Nur Sooo ist es möglich die finanziellen Engpässe in einer Kommune in Griff zu bekommen


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