Zweitwohnungsteuer bei Ehepaaren

Alfred @, Montag, 09.09.2013 (vor 4459 Tagen) @ Rebell

Ehepaar gemeinsam Eigentümer einer Wohnung, die nur von einem der Partner genutzt wird.
Natürlich wird die Kommune bei dieser Sachlage sofort lauthals behaupten: „Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“ und zur ZWSt-Erhebung schreiten.
Sich dagegen zu wehren, erfordert sicherlich einiges Überlegen. Aber Eigentümer und Inhaber sind zwei verschiedene Rechtsbegriffe, was sich inzwischen auch bei der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit herumgesprochen haben sollte.
Einschlägige Urteile kann ich mir durchaus vorstellen, aber bekannt ist mir keins.


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